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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Paradox-Grafix - Marco Giorgino

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
 

1.1 Der Vertrag zwischen dem 3D-Designer und dem Auftraggeber kommt durch eine Auftragsbestätigung zustande, welche per E-Mail, Fax oder Post seitens des 3D-Designers zugestellt wird. Eine mündliche Auftragserteilung ist ebenfalls möglich. (§ 145 ff. BGB)

1.2 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der 3D-Designer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter "offener" Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet. (§ 631 BGB)

2. Vergütung

2.1 Sämtliche Leistungen, die der 3D-Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des 3D-Designers Sonder- und/oder Mehrleistungen, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht (§ 315, 632 BGB). Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der 3D-Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen (§ 615 BGB). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er zudem Schadenersatzansprüche geltend machen.

2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. (§ 1 Abs. 1 UStG)

2.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitwirkung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung (§ 632 Abs. 3 BGB).

3. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung wie folgt fällig:

  • 25 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,

  • 25 % nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten und

  • 50 % bei Abnahme (§ 641 BGB).
     

Für Aufträge mit einer voraussichtlichen Dauer unter einem Monat gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 25 % der Gesamtvergütung als Anzahlung vor Arbeitsbeginn,

  • 75 % nach Abschluss der Arbeiten (§ 632a BGB).
     

3.2 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt oder per E-Mail zugeschickt.

3.3 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim 3D-Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen (§ 377 HGB bei Kaufleuten).

3.4 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden (§ 640 BGB).

3.5 Bei Zahlungsverzug kann der 3D-Designer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen.

4. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung für den Entwurf und die Ausarbeitung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle erstellten Produkte im Eigentum von Paradox-Grafix (§ 158 Abs. 1, § 449 BGB).

4.2 Sämtliche Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten des 3D-Designers werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut.

4.3 Der 3D-Designer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein (§ 31 UrhG).

5. Eigentum an Entwürfen und Daten

5.1 An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen (§ 31 UrhG).

5.2 Die Originale sind Paradox-Grafix nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Auftraggeber (§ 280, 281 BGB).

5.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Paradox-Grafix (§ 950 BGB).

6. Haftung

6.1 Der 3D-Designer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 276, 280 BGB).

6.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem 3D-Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Andernfalls stellt er den 3D-Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei (§ 97 UrhG).

7. Vertragsauflösung

7.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der 3D-Designer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 649 BGB).

8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle Kenntnisse, die sie im Rahmen eines Auftrags voneinander erhalten, streng vertraulich zu behandeln (§ 2 GeschGehG).

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Paradox-Grafix – Marco Giorgino, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (§ 38 ZPO).

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht (§ 306 BGB).

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 EGBGB).

 

Stand: 20.02.2025

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