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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Paradox-Grafix - Marco Giorgino

1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


1.1 Der Vertrag zwischen Paradox-Grafix und dem Auftraggeber kommt durch eine Auftragsbestätigung zustande, welche per E-Mail, Fax oder Post seitens Paradox-Grafix zugestellt wird. 


1.2 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Paradox-Grafix schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.


2. Vergütung


2.1 Sämtliche Leistungen, die Paradox-Grafix für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung von Paradox-Grafix Sonder- und/oder Mehrleistungen von Paradox-Grafix, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Paradox-Grafix eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug


3.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist 25% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten und 50% bei der Abnahme zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich voraussichtlich über kürzere Zeit erstrecken, das heißt unter einem Monat, kann ebenfalls 25% als Anzahlung geleistet werden, und 75% bei Abnahme.


3.2 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber per E-Mail zugeschickt oder über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt und stehen dem Kunden dort für 28 Tage zum Abruf zur Verfügung.


3.3 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Paradox-Grafix geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


3.4 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.


3.5 Bei Zahlungsverzug kann Paradox-Grafix bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.


3.6 Mahnkosten und Kosten – auch außergerichtlicher– anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Nutzungsrechte


4.1 Die Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Paradox-Grafix zur Geltendmachung eines zusätzlichen Nutzungshonorars sowie im Falle eines urheberrechtlichen Schutzes der Leistungen zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung einer von Rechtswegen geschützten Leistung ist unzulässig.


4.2 Sämtliche Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten von Paradox-Grafix werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.


4.3 Paradox-Grafix räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an seinen rechtlich geschützten Leistungen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.


4.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Paradox-Grafix.


4.5 Die Nutzungsrechte gehen mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung für den Entwurf und die Ausarbeitung (vgl. Ziffer 3) auf den Auftraggeber über.


4.6 Geschützte Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Paradox-Grafix weder im Original noch bei der Serienfertigung verändert werden. Paradox-Grafix hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den von ihm erbrachten vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.


4.7 Paradox-Grafix behält sich das Recht vor, alle Arbeiten für Werbezwecke in eigener Sache einzusetzen.

5. Eigentum an Entwürfen und Daten


5.1 An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.


5.2 Die Originale sind Paradox-Grafix nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


5.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Paradox-Grafix. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


5.4 Hat Paradox-Grafix dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Paradox-Grafix geändert werden, es sei denn aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.


5.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Haftung


6.1 Paradox-Grafixr haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Paradox-Grafix auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

6.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Paradox-Grafix gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Paradox-Grafix trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Paradox-Grafix tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.


6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Paradox-Grafix übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Paradox-Grafix von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


6.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Konstruktionszeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Konstruktionszeichnungen entfällt jede Haftung durch Paradox-Grafix für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.


6.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind umgehend, das heißt innerhalb 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Paradox-Grafix geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.


6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung durch Paradox-Grafix.


6.7 Vom Auftraggeber verspätet eingereichte Unterlagen, verspätete (Teil-)Abnahmen, gravierende Änderungswünsche und gewünschte Zusatzleistungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug durch Paradox-Grafix führt. Paradox-Grafix haftet nicht für das Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat.


6.8 Soweit Paradox-Grafix seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturereignisse, Streik, Krankheit, Unfall, Störungen der Telekommunikation und/oder der Stromversorgung etc.) nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, ist ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers gegen Paradox-Grafix nicht möglich.


6.9 Paradox-Grafix verpflichtet sich seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7. Vertragsauflösung


7.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Paradox-Grafix die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig Unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

8. Vertraulichkeit


8.1 Paradox-Grafix verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die im Rahmen eines Auftrags vom Auftraggeber erhalten wurden, streng vertraulich zu behandeln.

9. Schlussbestimmungen


9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Paradox-Grafix – Marco Giorgino, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.


9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


 

Stand 07.06.2024 - Erstellt durch Paradox-Grafix - Marco Giorgino

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